Terminvereinbarung
Sie können sich gerne telefonisch unter der Nummer [encode_content] 0650 2346111[/encode_content] oder per Email ( ) oder über das Kontaktformular an mich wenden. Wenn Sie mich telefonisch nicht erreichen können – während der Therapiestunden gehe ich nicht an das Telefon – rufe ich Sie so rasch wie möglich zurück.
Erstgespräch
Beim Erstgespräch geht es in erster Linie um ein persönliches Kennenlernen und um Ihre Anliegen. Fragen zur Methode, zu den Rahmenbedingungen, etc. können dabei geklärt werden. Am Ende des Erstgesprächs werden wir gemeinsam überlegen, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist. Für die Entscheidung, ob Sie mit mir weiterarbeiten möchten, haben Sie ein paar Tage Zeit.
Das Erstgespräch dauert ca. 50 Minuten und wird mit dem üblichen Stundensatz verrechnet.
Auf Wunsch kann zur ersten Information ein 15-minütiges, kostenloses Gespräch vereinbart werden.
Wie lange dauert eine Therapie?
Meistens dauert eine Therapieeinheit 50 Minuten, bei Bedarf können auch längere Einheiten vereinbart werden.
Anfangs ist es häufig sinnvoll, eine Therapiestunde pro Woche zu machen, auf Wunsch können auch andere Therapiefrequenzen stattfinden.
Die Dauer einer Therapie ist individuell sehr verschieden, sie hängt von den Anliegen, den Problemen, der Persönlichkeit und vielem mehr ab. Psychotherapie kann von wenigen Stunden bis zu mehreren Jahren dauern. Mein Motto hierbei ist, so kurz wie möglich und so lange wie nötig.
Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten, das Honorar entspricht den üblichen Stundensätzen für Psychotherapeutinnen.
Kostenübernahme der Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren derzeit bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Zuschuss auf die bereits bezahlte Honorarnote:
TGKK: leistet einen Zuschuss von € 28,- pro Therapieeinheit
SVA: leistet einen Zuschuss von € 21,80 pro Therapieeinheit
BVA: leistet einen Zuschuss von € 40,- pro Therapieeinheit
SVB: leistet einen Zuschuss von € 50,- pro Therapieeinheit
Kuf: leistet einen Zuschuss von € 65,- pro Therapieeinheit
Modellplatz: Es gibt prinzipiell auch die Möglichkeit der vollen Kostenübernahme (mit geringem Selbstbehalt) durch die Krankenkasse bei schweren und schwersten Störungen. Die Plätze für Versicherte der TGKK sind stark limitiert, d.h. jede Therapeutin, jeder Therapeut kann nur eine begrenzte Anzahl von Therapieplätzen vergeben. Für alle anderen Krankenkassen gelten andere Regelungen.
Wenn Sie weitere Fragen zur Kostenübernahme haben, kontaktieren Sie mich bitte.